Wohnen & Teilhabe – KESH (Besondere Wohnform).

KESH (Besondere Wohnform):
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Wohnen & Betreuung in der Einrichtung KESH (Besondere Wohnform)


Angebote im KESH

  • Individuelle Hilfe- und Lebensplanung
  • Case Management über ein Bezugsbetreuungssystem
  • Gruppen- und Einzelgespräche
  • Krisenintervention und Rückfallarbeit
  • Tagesstrukturierung
  • Hilfe bei der Alltagsbewältigung und Existenzsicherung
  • Gemeinsame Planung der Woche
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildung oder Arbeit
  • Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung
  • Kooperationen mit Substitutionspraxen und Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen
  • Neuorientierung nach Haftaufenthalt
  • Ernährungs- und Gesundheitsberatung
  • Substitution „im Haus“
  • Hausinterne Arztvisite
  • Hepatitis-C Behandlungen
  • Unterstützung bei der Schuldenregulierung
  • bei Bedarf: Vermittlung in Beigebrauchsentgiftungen
  • Hilfen bei der Wohnraumbeschaffung

Wochenplan KESH


Außenwohngruppe

Nach erfolgter Stabilisierung im Haupthaus kann ein Umzug in die Außenwohngruppe erfolgen. Hier können bisher erlernte Fähigkeiten und die gewonnene Stabilität im geschützten Rahmen erprobt werden.

Ebenfalls rückt die berufliche Perspektiventwicklung und Wiedereingliederung in der individuellen Förderplanung in den Fokus. Dies kann beispielsweise Praktika in geeigneten Bereichen beinhalten.

Die Räumlichkeiten dieser Außenwohngruppe befinden sich in der Innenstadt von Hamm. In einer Drei-Zimmer-Wohnung können drei Personen untergebracht werden, die eine Wohnküche und das Bad gemeinsam nutzen.

Die Substitution erfolgt selbständig über den substituierenden Arzt der Einrichtung. Einzelbetreuungsgespräche finden mehrmals in der Woche statt und werden individuell vereinbart.

Im Rahmen der Suchterkrankung arbeiten wir konsequent am Bedarf der Bewohner:innen. Sollte es während des Aufenthaltes in der Außenwohngruppe zu Krisen kommen, ist eine Rückkehr in das Haupthaus nach Absprache möglich.


Regeln

  • Alkoholkontrollen und Drogenscreenings sind für alle Leistungsberechtigten verpflichtend.
  • In allen Gebäuden herrscht striktes Rauchverbot. Im Außenbereich steht ein Raucherbereich zur Verfügung.
  • Die Androhung und Ausübung von Gewalt oder das Mitführen von unerlaubten Substanzen führt zur sofortigen Entlassung aus der Einrichtung.
  • Ein Konsumvorfall führt nicht zu einem sofortigen Ausschluss aus der Einrichtung, sofern eine aktive Mitarbeit zur Veränderung erkennbar ist.

Finanzielle Hilfen

Im Rahmen der Kostenzusage hat die BewohnerIn Anspruch auf finanzielle Hilfen für Heimfahrten zu Familienangehörigen während des Zeitraums der Kostenzusage.


Last – but not least

Die Einrichtung KESH ist an 365 Tagen rund um die Uhr mit mindestens einem/einer MitarbeiterIn besetzt.

Die Einrichtung KESH folgt den Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW und auch den dort genannten Personalanforderungen.

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